Zusammenleben
Die Gewaltenteilung
Ein Staat hat viel Macht: Er macht Gesetze, er regiert, und er spricht Recht. Hätte eine einzige Person alle diese Macht, könnte niemand sie kontrollieren.
Darum ist die Staatsgewalt in der Schweiz auf drei Gewalten verteilt. Jede hat ihre eigene Aufgabe, und sie kontrollieren sich gegenseitig. Das nennt man Gewaltenteilung.
- Die Legislative macht die Gesetze. Das ist das Parlament, die Bundesversammlung: der Nationalrat mit 200 und der Ständerat mit 46 Mitgliedern.
- Die Exekutive regiert und führt die Gesetze aus. Das ist der Bundesrat mit seinen 7 Mitgliedern.
- Die Judikative spricht Recht. Die Gerichte urteilen, ob die Gesetze eingehalten werden. Das oberste Gericht ist das Bundesgericht.
Kurz gemerkt
- Legislative
- das Parlament macht die Gesetze
- Exekutive
- der Bundesrat regiert, 7 Mitglieder
- Judikative
- die Gerichte sprechen Recht
Dazu üben
Lehrplan 21: RZG.8.1.b