Was der Lehrplan 21 ist
Ein Lehrplan legt fest, welche Ziele die Schule mit den Kindern erreichen soll. Der Lehrplan 21 ist der erste gemeinsame Lehrplan für die Volksschule der deutsch- und mehrsprachigen Kantone der Schweiz. Die Zahl 21 steht für die 21 Kantone, die ihn zusammen erarbeitet haben. Er gilt vom Kindergarten bis zum Ende der 9. Klasse.
Erarbeitet hat ihn die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) zwischen 2010 und 2014. Am 31. Oktober 2014 wurde er den Kantonen zur Einführung übergeben. Jeder Kanton entscheidet selbst, wann und wie er ihn einführt, wie viele Lektionen es pro Fach gibt und wie beurteilt wird.
Der Kanton Bern hat den Lehrplan 21 auf den 1. August 2018 für den Kindergarten und die 1. bis 7. Klasse eingeführt, ein Jahr später für die 8. Klasse und 2020 für die 9. Klasse. Die Berner Ausgabe enthält zusätzlich die Allgemeinen Hinweise und Bestimmungen (AHB): die kantonalen Regeln zu Lektionentafel, Beurteilung, Übertritt und Schulorganisation. Alle Apps dieser Familie folgen dieser Ausgabe, Stand 1. August 2022.
Der Lehrplan richtet sich an Lehrpersonen, Schulen und Behörden. Er informiert aber auch Eltern und Kinder darüber, was bis zum Ende der Schulzeit erreicht werden soll, und gibt den Lehrmitteln vor, was sie abdecken müssen.
Der Ansatz: Kompetenzen statt Stofflisten
Frühere Lehrpläne listeten auf, welchen Stoff die Lehrperson durchnehmen soll. Der Lehrplan 21 dreht den Blick um: Er beschreibt, was die Schülerinnen und Schüler am Ende eines Zyklus wissen und können. Das nennt man Kompetenzorientierung.
Eine Kompetenz ist mehr als auswendig gelerntes Wissen. Wer kompetent ist, versteht die wichtigen Begriffe eines Fachs, kann sie erklären und in neuen Aufgaben anwenden, plant das eigene Vorgehen, bleibt dran und arbeitet auch mit anderen zusammen. Wissen, Können und Wollen gehören zusammen.
Kompetenzen wachsen langsam. Niemand lernt sie in einer einzelnen Lektion, sondern über Jahre, in immer neuen Zusammenhängen und mit steigender Schwierigkeit. Darum beschreibt der Lehrplan zu jeder Kompetenz einen Aufbau in Stufen, der sich vom Kindergarten bis zur 9. Klasse zieht.
Neben den fachlichen Kompetenzen nennt der Lehrplan überfachliche Kompetenzen, die in allen Fächern mitgeübt werden: personale (sich selbst einschätzen, selbstständig arbeiten), soziale (zusammenarbeiten, Konflikte lösen, mit Vielfalt umgehen) und methodische (Sprache nutzen, Informationen nutzen, Aufgaben und Probleme lösen). Dazu kommt die Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) mit sieben fächerübergreifenden Themen, zum Beispiel Politik und Demokratie, natürliche Umwelt, Gesundheit oder Wirtschaft und Konsum.
Die drei Zyklen
Der Lehrplan teilt die elf Jahre der Volksschule in drei Abschnitte, die Zyklen. Ein Zyklus ist die Zeitspanne, in der eine Gruppe von Kompetenzstufen aufgebaut wird. Ziele gelten immer für das Ende eines Zyklus, nie für ein einzelnes Schuljahr.
- 1. Zyklus: zwei Jahre Kindergarten und die 1. und 2. Klasse, also vier Jahre. Der Unterricht orientiert sich stark an der Entwicklung der Kinder, das Spiel hat einen hohen Stellenwert, und die Fächer sind anfangs noch nicht getrennt. Dafür beschreibt der Lehrplan neun entwicklungsorientierte Zugänge, etwa Körper, Gesundheit und Motorik; Sprache und Kommunikation; Zeitliche Orientierung oder Fantasie und Kreativität.
- 2. Zyklus: die 3. bis 6. Klasse. Lesen, Schreiben und Rechnen werden gefestigt, der Unterricht ist nach Fächern gegliedert, und die Kinder lernen zunehmend, ihr Lernen selbst zu steuern. In Bern beginnt in der 3. Klasse Französisch und in der 5. Klasse Englisch.
- 3. Zyklus: die 7. bis 9. Klasse, die Sekundarstufe I. Der Unterricht ist fachspezifisch, abstraktes Denken gewinnt an Gewicht, und die Berufswahl oder der Weg an eine weiterführende Schule wird vorbereitet.
Die Schullaufbahn auf einen Blick
Viele Wörter rund um die Schule klingen ähnlich und meinen Verschiedenes. Das Schema zeigt die elf Jahre der Volksschule im Kanton Bern mit allem, was dazugehört: die Zyklen des Lehrplans, die Schulstufen, die Berichte und Noten, die Entscheide und die Marker des Lehrplans.
Begriffe, die man leicht verwechselt:
- Sekundarstufe I, Sekundarschule, Sekundarstufe II
- Die Sekundarstufe I ist die Schulstufe der 7. bis 9. Klasse, die alle Kinder besuchen. Die Sekundarschule (kurz Sek) ist eines der Niveaus darin, neben der Realschule und, wo es sie gibt, der speziellen Sekundarschule. Die Sekundarstufe II kommt erst nach der Volksschule: Berufslehre, Gymnasium, Fachmittelschule.
- Schulstufe und Kompetenzstufe
- Eine Schulstufe ist ein Abschnitt der Schule (Kindergarten, Primarstufe, Sekundarstufe I). Eine Kompetenzstufe ist ein Schritt auf dem Weg zu einer Kompetenz im Lehrplan, mit Kleinbuchstaben bezeichnet. In den Übungs-Apps heisst «Stufe» immer Kompetenzstufe.
- Grundanspruch und Grundanforderungen
- Der Grundanspruch ist ein Marker des Lehrplans: die Kompetenzstufe, die alle Kinder bis Ende eines Zyklus erreichen sollen. Grundanforderungen ist das Anforderungsniveau der Realschule. Die Sekundarschule hat erweiterte Anforderungen.
- Zyklus und Klasse
- Eine Klasse ist ein Schuljahr. Ein Zyklus fasst mehrere Schuljahre zusammen, und nur für sein Ende gibt es einen Grundanspruch. Für das Ende einer einzelnen Klasse nennt der Lehrplan kein Ziel, ausser an den zwei Orientierungspunkten.
Wie der Lehrplan aufgebaut ist
Der Lehrplan gliedert den Unterricht in sechs Fachbereiche: Sprachen, Mathematik, Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG), Gestalten, Musik sowie Bewegung und Sport. Dazu kommen zwei Module, die quer durch die Fächer unterrichtet werden: Medien und Informatik (MI) sowie Berufliche Orientierung (BO).
Einige Fachbereiche bestehen aus mehreren Fachbereichslehrplänen. Zu den Sprachen gehören Deutsch, Französisch, Englisch und Italienisch. Gestalten teilt sich in Bildnerisches Gestalten und in Textiles und Technisches Gestalten. NMG wird im 1. und 2. Zyklus als ein Fach unterrichtet und teilt sich im 3. Zyklus in vier Fächer: Natur und Technik (NT), Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH), Räume, Zeiten, Gesellschaften (RZG) und Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG). So kommen die 16 Fachbereiche zustande, die der Lehrplan-Kompass zeigt.
Innerhalb eines Fachbereichs geht es in vier Schritten vom Groben ins Feine:
- Kompetenzbereich (Ziffer): ein grosses Gebiet, etwa Zahl und Variable in der Mathematik oder Lesen in Deutsch.
- Handlungs- oder Themenaspekt (Grossbuchstabe): eine Unterteilung, die nicht jeder Fachbereich braucht.
- Kompetenz (Ziffer): ein Satz, der beschreibt, was die Schülerinnen und Schüler am Ende der Volksschule können.
- Kompetenzstufe (Kleinbuchstabe): eine Vor- oder Zwischenstufe auf dem Weg zu dieser Kompetenz.
Aus diesen Teilen entsteht der Code, mit dem man jede Stelle des Lehrplans eindeutig benennt. MA.1.A.3.c heisst: Mathematik, Kompetenzbereich 1 (Zahl und Variable), Handlungsaspekt A (Operieren und Benennen), Kompetenz 3, Stufe c. Die App Rechenturm setzt genau diese Kompetenz MA.1.A.3 um. Bei den Modulen fehlt der Aspekt: MI.2.2 ist Medien und Informatik, Kompetenzbereich 2 (Informatik), Kompetenz 2. Diese Codes stehen in allen Apps neben den Inhalten, damit Eltern und Lehrpersonen die Stelle im Lehrplan nachschlagen können.
Kompetenzstufen: die Leiter zu einer Kompetenz
Zu jeder Kompetenz beschreibt der Lehrplan, wie das Wissen und Können Stufe für Stufe wächst. Die Stufen heissen a, b, c und so weiter. Von Stufe zu Stufe kommt mehr Wissen dazu, das Verständnis wird tiefer, die Aufgaben werden komplexer, und die Kinder arbeiten selbstständiger.
Wie viele Stufen es gibt, hängt von der Kompetenz ab: manche haben nur wenige, andere zwölf. Nicht jede Kompetenz beginnt im Kindergarten; eine leere erste Stufe bedeutet, dass die Arbeit daran erst später einsetzt. Andere Kompetenzen sind vor der 9. Klasse abgeschlossen. Manche Kompetenzen haben mehrere parallele Aufbauten, dann heissen die Stufen 1a, 1b und 2a, 2b.
Jede Stufe gehört zu einem Zyklus. Liegt eine Stufe im Übergang, gehört sie zu zwei Zyklen: Begonnen wird im einen, gefestigt im nächsten. Die Reihenfolge der Stufen folgt oft der Logik des Fachs, denn ohne Zehner und Einer kein Stellenwert bis 1000. Wo es keine solche Logik gibt, hat der Lehrplan eine Reihenfolge festgelegt.
Wichtig für den Alltag: Im Unterricht werden die Stufen nicht wie eine Checkliste von oben nach unten abgearbeitet. Fast immer sind mehrere Kompetenzen zugleich im Spiel, etwa wenn eine Klasse eine Geschichte liest, darüber spricht und sie dann spielt.
Grundanspruch, Auftrag des Zyklus und Orientierungspunkte
Hier stecken die Details, die auf den ersten Blick verborgen sind. Der Lehrplan kennt drei Arten von Verbindlichkeit, und sie bedeuten nicht dasselbe.
Grundanspruch. In jedem Zyklus ist bei den meisten Kompetenzen eine Stufe als Grundanspruch markiert. Das ist die Stufe, die alle Kinder spätestens am Ende des Zyklus erreichen sollen. Die Stufen davor gehören mit dazu, auch wenn sie im Text des Grundanspruchs nicht wiederholt werden. Kinder erreichen den Grundanspruch zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten, und viele arbeiten danach an den weiteren Stufen. Wer den Grundanspruch erreicht, erbringt mindestens eine genügende Leistung. In Sprachen, Mathematik und NMG sind in den Grundansprüchen die nationalen Grundkompetenzen (Bildungsstandards) der Schweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz eingebaut. Bei einigen wenigen Kompetenzen ist kein Grundanspruch gesetzt. Für einzelne Kinder kann der Grundanspruch nach kantonalen Regeln angepasst werden (Lernzielanpassung).
Auftrag des Zyklus. Alle Stufen, die in einem Zyklus liegen, gehören zum Auftrag dieses Zyklus, auch die über dem Grundanspruch. Die Schule muss den Kindern die Gelegenheit geben, daran zu arbeiten, und die Lehrmittel müssen Material dafür bereitstellen. Der Auftrag geht also weiter als der Grundanspruch. Der Grundanspruch sagt, was alle können sollen; der Auftrag sagt, woran alle arbeiten.
Orientierungspunkte. In der Mitte des 2. Zyklus (Ende der 4. Klasse) und in der Mitte des 3. Zyklus (Mitte der 8. Klasse) ist je ein Orientierungspunkt gesetzt, eine Art Zwischenmarke. Bis dahin müssen die Stufen oberhalb der Marke im Unterricht bearbeitet worden sein. Orientierungspunkte helfen den Lehrpersonen beim Planen und sagen der nächsten Lehrperson, wo eine Klasse steht. Sie sind kein Beurteilungsmassstab für das Kind. Im 1. Zyklus gibt es keine Orientierungspunkte, damit der Übergang vom Kindergarten in die Schule fliessend bleibt; auch einige Fachbereiche verzichten darauf.
Verbindliche Inhalte und Beispiele. Steht in einer Stufenbeschreibung eine Aufzählung in Klammern, sind diese Inhalte Pflicht. Steht davor ein «z.B.», sind es Vorschläge, aus denen die Lehrperson auswählen oder die sie ersetzen kann. Querverweise verbinden ausserdem Stellen, die zusammengehören, etwa eine Mathematikstufe mit einem Thema aus Natur und Technik.
Primarstufe und Sekundarstufe
Die Volksschule im Kanton Bern besteht aus dem Kindergarten (zwei Jahre), der Primarstufe (1. bis 6. Klasse) und der Sekundarstufe I (7. bis 9. Klasse). Manche Gemeinden führen statt Kindergarten und 1./2. Klasse eine Basisstufe, in der Kinder verschiedenen Alters gemeinsam lernen und den 1. Zyklus in drei bis fünf Jahren durchlaufen.
Am Ende der Primarstufe steht der Übertritt. In Bern fällt der Entscheid in der Mitte der 6. Klasse und stützt sich auf die Noten, auf Beobachtungen aus dem Unterricht und auf die Einschätzung, wo ein Kind am besten gefördert wird. Auf der Sekundarstufe I gibt es zwei Niveaus: das Realschulniveau mit Grundanforderungen und das Sekundarschulniveau mit erweiterten Anforderungen. Manche Gemeinden führen dazu eine spezielle Sekundarschule mit noch höheren Anforderungen. Die Gemeinden organisieren das in getrennten Klassen oder in gemischten Klassen mit Niveauunterricht in Deutsch, Französisch und Mathematik. Ein Wechsel zwischen den Niveaus bleibt möglich; dafür gibt es Förderunterricht. Wer ans Gymnasium will, erhält den Entscheid je nach Weg in der Mitte der 8. oder der 9. Klasse.
Der Lehrplan selbst kennt keine Schultypen. Er beschreibt aber, worauf die Niveaus aufbauen können:
- Klassen mit Grundanforderungen knüpfen an den Grundansprüchen des 2. Zyklus an. Alle Kinder haben diese Stufen erreicht und schon an weiteren gearbeitet.
- Klassen mit erweiterten Anforderungen knüpfen am Auftrag des 2. Zyklus an, also an allen Stufen des Zyklus, ohne dass jedes Kind alle vollständig beherrscht.
- Am Ende der 9. Klasse erreichen alle mindestens die Grundansprüche des 3. Zyklus. Berufsfachschulen bauen in der Regel darauf auf. Gymnasien, Fachmittelschulen und Berufsmaturitätsschulen knüpfen am Auftrag des 3. Zyklus an. Wer aufgenommen wird, regeln die Kantone.
In der 8. und 9. Klasse gibt es in Bern mindestens drei Lektionen pro Woche für die Individuelle Vertiefung und Erweiterung (IVE): Zeit, um in Sprachen und Mathematik Grundansprüche zu sichern, Kompetenzen zu erweitern und sich auf Lehre oder weiterführende Schule vorzubereiten. Der Entscheid für das Gymnasium oder eine andere weiterführende Schule fällt Mitte der 8. oder 9. Klasse.
Wie beurteilt wird
Die Beurteilung richtet sich an den Kompetenzen aus, nicht an einer Stoffliste. Sie hat drei Aufgaben: formativ begleitet sie das Lernen mit Rückmeldungen und hat das grösste Gewicht im Alltag; summativ zieht sie zu einem Zeitpunkt Bilanz, etwa mit einer Lernkontrolle; prognostisch schätzt sie ab, welcher nächste Schritt passt, zum Beispiel beim Übertritt.
Nicht jede Stufe muss bilanzierend beurteilt werden. Der grösste Teil des Unterrichts sind Lernsituationen, in denen Fehler dazugehören; Beurteilungssituationen sind als solche erkennbar. Noten im Beurteilungsbericht sind ein Ermessensentscheid der Lehrperson und kein Durchschnitt aus Prüfungen.
Wann gibt es Noten? Im Kindergarten, in der 1. und in der 3. Klasse gibt es keinen Bericht, sondern einmal im Jahr ein Standortgespräch mit den Eltern. Am Ende der 2. Klasse kommt der erste Beurteilungsbericht, noch ohne Noten: Er sagt pro Fachbereich, ob der Grundanspruch erreicht ist. Ab der 4. Klasse gibt es am Ende jedes Schuljahres einen Beurteilungsbericht mit Noten, auf der Sekundarstufe I ebenfalls.
Die Noten gehen von 1 bis 6. 6 heisst sehr gut, 4 heisst genügend, alles unter 4 ist ungenügend. Eine 4 bedeutet, dass ein Kind die Kompetenzstufen, die zu diesem Zeitpunkt erwartet werden, in den meisten Kompetenzbereichen erreicht; am Ende der 2., 6. und 9. Klasse ist dieser Massstab der Grundanspruch. Auf der Sekundarstufe I steigt ein Kind ins nächste Schuljahr, wenn es höchstens drei ungenügende Noten hat, davon höchstens eine in Deutsch, Französisch oder Mathematik.
| Schuljahr | Was es gibt | Noten |
|---|---|---|
| Kindergarten 1 | Standortgespräch | keine |
| Kindergarten 2 | Standortgespräch | keine |
| 1. Klasse | Standortgespräch | keine |
| 2. Klasse | Standortgespräch, am Ende Beurteilungsbericht: Grundanspruch erreicht oder nicht | keine |
| 3. Klasse | Standortgespräch | keine |
| 4. Klasse | Standortgespräch, am Ende Beurteilungsbericht | 1 bis 6 |
| 5. Klasse | Standortgespräch, am Ende Beurteilungsbericht; zählt schon zur Beobachtungszeit für den Übertritt | 1 bis 6 |
| 6. Klasse | Übertrittsbericht und Übertrittsgespräch bis Mitte Februar, Übertrittsentscheid, am Ende Beurteilungsbericht | 1 bis 6 |
| 7. Klasse | Standortgespräch, am Ende Beurteilungsbericht | 1 bis 6 |
| 8. Klasse | Standortgespräch, Mitte Jahr Entscheid für Gymnasium oder Berufsmittelschule, am Ende Beurteilungsbericht | 1 bis 6 |
| 9. Klasse | Standortgespräch, Mitte Jahr Entscheid für Gymnasium oder Berufsmittelschule, am Ende Beurteilungsbericht und Abschluss der Volksschule | 1 bis 6 |
Den Übertrittsentscheid fällt die Schulleitung. Grundlage sind die Leistungen in Deutsch, Französisch und Mathematik im ersten Halbjahr der 6. Klasse, die personalen Kompetenzen, die Sicht der Eltern und die Selbsteinschätzung des Kindes. Wer in mindestens zwei der drei Fächer dem Sekundarschulniveau oder der speziellen Sekundarschule zugewiesen wird, gilt als Schülerin oder Schüler dieses Typs. Sind sich Eltern und Lehrpersonen nicht einig, können die Eltern ihr Kind zur kantonalen Kontrollprüfung anmelden.
Das Übertrittsverfahren Schritt für Schritt
Der Wechsel von der Primarstufe in die Sekundarstufe I ist der grösste Entscheid in der Volksschule. Er fällt nicht an einem Tag, sondern in einem Verfahren, das schon in der 5. Klasse beginnt. So läuft es im deutschsprachigen Kantonsteil nach der Übersicht der Bildungs- und Kulturdirektion ab; die genauen Daten gelten für die Kontrollprüfung 2026 und werden jedes Jahr neu veröffentlicht.
- 5. Klasse, 1. Semester. Die Schulleitung informiert Eltern und Kinder über das Verfahren und die Wege in der Sekundarstufe I. Ab jetzt zählt die Beobachtungszeit.
- 5. Klasse, zweite Hälfte des 1. Semesters. Standortgespräch mit Lehrperson, Eltern und Kind.
- Ende 5. Klasse. Beurteilungsbericht mit Noten. Er ist neben dem Übertrittsbericht die wichtigste Grundlage für die Zuweisung.
- 6. Klasse, Mitte des 1. Semesters. Empfohlene Standortbestimmung: eine erste Einschätzung der Lehrperson, mündlich oder schriftlich, damit der spätere Entscheid niemanden überrascht.
- Ab Mitte Januar. Die Eltern erhalten den Übertrittsbericht (Leistungen in Deutsch, Französisch und Mathematik sowie die personalen Kompetenzen des ersten Semesters) und das Übertrittsprotokoll. Darin steht die Zuweisung aus Sicht der Lehrpersonen; das Kind schätzt sich selbst ein, die Eltern tragen ihre Sicht ein.
- Vor Mitte Februar. Übertrittsgespräch. Ziel ist ein gemeinsamer Antrag an die Schulleitung. Kommt keiner zustande, können die Eltern ihr Kind im Protokoll zur Kontrollprüfung anmelden oder schriftlich darauf verzichten.
- Bis 20. Februar. Das unterschriebene Übertrittsprotokoll geht an die Lehrperson zurück, mit Anmeldung oder Verzicht. Bis dahin ist auch ein Antrag für besondere Prüfungsbedingungen einzureichen.
- Bis 6. März. Angemeldete Kinder erhalten das Aufgebot und den Prüfungsplan per Post von der prüfungsleitenden Schule.
- Zweite Märzwoche, Dienstag und Mittwoch. Kontrollprüfung in Deutsch, Französisch und Mathematik, gleichzeitig und gleich im ganzen Kanton, an zentralen Standorten der Sekundarstufe I.
- Bis Ende März. Die Schulleitung der Primarstufe fällt den Übertrittsentscheid und eröffnet ihn den Eltern mit dem Übertrittsprotokoll. Eine Kopie geht mit dem Übertrittsbericht an die aufnehmende Schule.
Die Regeln dahinter. Wer in mindestens zwei der drei Fächer dem Sekundarschulniveau oder der speziellen Sekundarschule zugewiesen wird, gilt als Schülerin oder Schüler dieses Typs. Bei der Kontrollprüfung zählt allein das Prüfungsergebnis, es ersetzt die Empfehlung der Lehrperson in beide Richtungen. Ab 55 Punkten in einem Fach gilt für dieses Fach das Sekundarschulniveau. Wo es eine spezielle Sekundarschule gibt und der Streit nur zwischen Sek und spezieller Sek liegt, braucht es 75 Punkte; eine Rückstufung ins Realschulniveau ist dann ausgeschlossen. Ein Wechsel des Niveaus bleibt auch später auf der Sekundarstufe I möglich.
Die Unterlagen zum Übertritt, so wie die Schule sie verwendet (alle von der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern):
- Übersicht über das Übertrittsverfahren Ablauf und Zuständigkeiten mit allen Terminen, jedes Jahr neu aufgelegt.
- Übertrittsbericht Leistungen in Deutsch, Französisch und Mathematik und personale Kompetenzen im ersten Semester der 6. Klasse.
- Übertrittsprotokoll Zuweisung aus Sicht der Lehrpersonen, Selbsteinschätzung des Kindes, Sicht der Eltern; Anmeldung zur Kontrollprüfung.
- Merkblatt für die Eltern zur Kontrollprüfung Wer sich anmelden kann, wie geprüft wird, welche Punktzahl welches Niveau ergibt.
- Referenzrahmen Deutsch Was die Kontrollprüfung in Deutsch verlangt.
- Referenzrahmen Französisch Was die Kontrollprüfung in Französisch verlangt.
- Referenzrahmen Mathematik Was die Kontrollprüfung in Mathematik verlangt.
- Antrag für besondere Prüfungsbedingungen Für Kinder, die bei der Prüfung einen Nachteilsausgleich brauchen; bis 20. Februar einreichen.
Die Formulare der Beurteilung in allen Schuljahren, zum Anschauen, bevor sie im Schulsack liegen:
- Gesprächsprotokoll Standortgespräch Das Blatt, das nach dem jährlichen Gespräch mit den Eltern ausgefüllt wird.
- Leitfaden Standortgespräch Wie die Lehrperson das Gespräch vorbereitet und führt; die Eltern sehen ihn nicht, dürfen ihn aber kennen.
- Bestätigung Unterrichtsbesuch Der Ersatz für den Bericht im Kindergarten, in der 1. und in der 3. Klasse, mit den Absenzen.
- Beurteilungsbericht 2. Klasse Am Ende des 1. Zyklus: pro Fachbereich nur, ob der Grundanspruch erreicht ist. Keine Noten.
- Beurteilungsbericht 4., 5. und 6. Klasse Das Zeugnis der Primarstufe mit Noten von 1 bis 6.
- Beurteilungsbericht 7., 8. und 9. Klasse Das Zeugnis der Sekundarstufe I mit Noten und Niveau.
- Portfolio personale und Schlüsselkompetenzen Begleitet die Sekundarstufe I und den Berufswahlprozess.
- Zusätzlicher Bericht Ergänzt den Beurteilungsbericht bei angepassten Lernzielen (im Zeugnis mit Stern gekennzeichnet).
- Individueller Schullaufbahnentscheid Primarstufe Das Formular für einen Entscheid ausserhalb der üblichen Zeitpunkte, etwa Überspringen oder Wiederholen. Es gibt es auch für den Kindergarten und die Sekundarstufe I.
Wie die Apps dem Lehrplan folgen
- Der Lehrplan-Kompass zeigt alle 16 Fachbereiche und ihre Kompetenzen mit je einem Ich-Satz pro Zyklus, geschrieben auf der Höhe des Grundanspruchs. Kinder haken ab, was sie schon können. Fachbereiche, die es in einem Zyklus nicht gibt, erscheinen dort nicht.
- Jede Übungs-App setzt genau eine Kompetenz um. Ihre Schwierigkeitsgrade sind die offiziellen Kompetenzstufen mit ihren Buchstaben und Zyklen; der Grundanspruch ist auf der Leiter markiert. Stufen, die eine App nicht ehrlich prüfen kann, etwa das Messen echter Gegenstände, werden sichtbar genannt und nicht vorgetäuscht. Nichts ist gesperrt, und eine schwierigere Stufe wird vorgeschlagen, nie erzwungen.
- Das Merkheft erklärt die Konzepte hinter den Stufen und verlinkt in die passende Übung; die Apps verlinken zurück auf das Merkblatt.
- Überall stehen die offiziellen Codes, nie der amtliche Wortlaut. Die Texte in den Apps sind eigene, kindgerechte Umschreibungen.
Glossar
Die wichtigsten Begriffe, alphabetisch. Sie kommen im Lehrplan, in Elterngesprächen und in diesen Apps vor.
- AHB
- Allgemeine Hinweise und Bestimmungen. Der Berner Teil des Lehrplans mit den kantonalen Regeln zu Lektionen, Beurteilung, Übertritt und Organisation.
- Auftrag des Zyklus
- Alle Kompetenzstufen, die in einem Zyklus liegen. An ihnen wird verbindlich gearbeitet, auch wenn sie über dem Grundanspruch liegen.
- Basisstufe
- Schulform, die Kindergarten und 1./2. Klasse zu einer altersgemischten Gruppe verbindet. Sie deckt den ganzen 1. Zyklus ab und dauert je nach Kind drei bis fünf Jahre.
- Beurteilungsbericht
- Das Zeugnis. In Bern am Ende der 2., 4., 5., 6., 7., 8. und 9. Klasse; am Ende der 2. Klasse nur mit der Angabe, ob der Grundanspruch erreicht ist.
- Bildungsstandards
- Nationale Grundkompetenzen der Schweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz für Sprachen, Mathematik und Naturwissenschaften. Sie sind in die Grundansprüche eingearbeitet.
- BNE
- Bildung für Nachhaltige Entwicklung. Sieben fächerübergreifende Themen, die im Lehrplan mit Querverweisen markiert sind.
- Code
- Die Adresse einer Stelle im Lehrplan, zum Beispiel MA.1.A.3.c: Fachbereich, Kompetenzbereich, Aspekt, Kompetenz, Stufe.
- D-EDK
- Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz. Das Gremium der Bildungsdirektorinnen und -direktoren, das den Lehrplan 21 von 2010 bis 2014 erarbeitet hat.
- Entwicklungsorientierte Zugänge
- Neun Blickwinkel für den 1. Zyklus, die vom Kind und seiner Entwicklung ausgehen statt von den Fächern, etwa Wahrnehmung, Lernen und Reflexion oder Eigenständigkeit und soziales Handeln.
- Fachbereich
- Ein grosses Unterrichtsgebiet wie Mathematik oder Sprachen. Der Lehrplan kennt sechs Fachbereiche und zwei Module; zusammen ergeben sie 16 Fachbereichslehrpläne.
- Formative Beurteilung
- Rückmeldung während des Lernens, die den nächsten Schritt zeigt. Sie hat im Alltag das grösste Gewicht.
- GER
- Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen. Die Fremdsprachen-Stufen orientieren sich an seinen Niveaus (A1.1, A1.2, A2.1 und so weiter).
- Grundanforderungen
- Das Anforderungsniveau der Realschule auf der Sekundarstufe I. Es knüpft an den Grundansprüchen des 2. Zyklus an. Nicht zu verwechseln mit dem Grundanspruch.
- Grundanspruch
- Die Kompetenzstufe, die alle Kinder bis zum Ende eines Zyklus erreichen sollen. In den Apps als Meilenstein auf der Leiter markiert.
- Handlungs- oder Themenaspekt
- Unterteilung eines Kompetenzbereichs, mit Grossbuchstaben bezeichnet. Nicht alle Fachbereiche haben diese Ebene.
- IVE
- Individuelle Vertiefung und Erweiterung. Mindestens drei Lektionen pro Woche in der 8. und 9. Klasse für eigene Schwerpunkte in Sprachen und Mathematik.
- Kindergarten
- Die ersten zwei Jahre des 1. Zyklus. Seit dem Lehrplan 21 ist auch der Kindergarten nach Fachbereichen beschrieben, unterrichtet wird aber spielerisch und fächerübergreifend.
- Kompetenz
- Beschreibt, was Schülerinnen und Schüler am Ende der Volksschule in einem Gebiet wissen und können. Jede Übungs-App setzt eine Kompetenz um.
- Kompetenzaufbau
- Die Abfolge der Kompetenzstufen einer Kompetenz über die Zyklen, im Lehrplan als Tabelle dargestellt.
- Kompetenzbereich
- Erste Unterteilung eines Fachbereichs, mit Ziffern nummeriert. Die Mathematik hat drei: Zahl und Variable; Form und Raum; Grössen, Funktionen, Daten und Zufall.
- Kompetenzstufe
- Eine Stufe auf dem Weg zu einer Kompetenz, mit Kleinbuchstaben bezeichnet. In den Übungs-Apps sind die Stufen die Schwierigkeitsgrade.
- Kontrollprüfung
- Kantonale Prüfung in Deutsch, Französisch und Mathematik in der zweiten Märzwoche der 6. Klasse, wenn Eltern und Lehrpersonen sich beim Übertritt nicht einigen. Allein ihr Ergebnis entscheidet dann: ab 55 Punkten pro Fach Sekundarschulniveau, ab 75 spezielle Sekundarschule.
- Lektionentafel
- Die kantonale Tabelle, wie viele Lektionen pro Woche jedes Fach in jedem Schuljahr hat. Sie gehört nicht zum gemeinsamen Lehrplan, sondern zu den AHB.
- Lernzielanpassung
- Angepasste Ziele für ein einzelnes Kind, wenn es den Grundanspruch trotz Förderung nicht erreicht. Im Beurteilungsbericht mit einem Stern gekennzeichnet.
- Modul
- Ein Lehrplan für ein Thema, das quer durch die Fächer unterrichtet wird: Medien und Informatik sowie Berufliche Orientierung.
- NMG
- Natur, Mensch, Gesellschaft. Im 1. und 2. Zyklus ein Fach; im 3. Zyklus aufgeteilt in NT, WAH, RZG und ERG.
- Noten
- Zahlen von 1 bis 6 im Beurteilungsbericht, 6 ist sehr gut, 4 genügend. In Bern gibt es sie ab dem Ende der 4. Klasse; vorher sagt der Bericht der 2. Klasse nur, ob der Grundanspruch erreicht ist.
- Orientierungspunkt
- Zwischenmarke am Ende der 4. Klasse und in der Mitte der 8. Klasse. Bis dahin müssen die Stufen davor im Unterricht bearbeitet worden sein. Eine Planungshilfe, kein Massstab für das Kind.
- Primarstufe
- Die 1. bis 6. Klasse. Sie umfasst den zweiten Teil des 1. Zyklus und den ganzen 2. Zyklus.
- Prognostische Beurteilung
- Einschätzung, welcher nächste Schritt in der Schullaufbahn passt, etwa beim Übertritt in die Sekundarstufe I oder ans Gymnasium.
- Querverweis
- Hinweis im Lehrplan auf eine verwandte Stelle in einem anderen Fach, in einem Modul, bei BNE oder bei den entwicklungsorientierten Zugängen.
- Realschule und Sekundarschule
- Die zwei Niveaus der Berner Sekundarstufe I. Real steht für Grundanforderungen, Sek für erweiterte Anforderungen. Der Wechsel zwischen ihnen ist möglich.
- Sekundarstufe I
- Die 7. bis 9. Klasse, identisch mit dem 3. Zyklus.
- Sekundarstufe II
- Alles nach der Volksschule: Berufslehre, Gymnasium, Fachmittelschule, Berufsmaturität. Der Lehrplan 21 endet davor.
- Spezielle Sekundarschule
- Ein drittes, noch anspruchsvolleres Niveau der Sekundarstufe I, das manche Gemeinden führen. Die Zuweisung folgt denselben Regeln wie für die Sekundarschule.
- Standortgespräch
- Gespräch zwischen Lehrperson, Eltern und Kind über den Lernstand. Es ersetzt den Bericht in den Jahren ohne Beurteilungsbericht und ergänzt ihn in den anderen.
- Summative Beurteilung
- Bilanz zu einem Zeitpunkt, etwa eine Lernkontrolle oder eine Note. Nicht jede Kompetenzstufe wird so beurteilt.
- Überfachliche Kompetenzen
- Personale, soziale und methodische Kompetenzen, die in allen Fächern mitgeübt werden.
- Übertritt
- Der Wechsel von der Primarstufe in die Sekundarstufe I. In Bern fällt der Entscheid in der Mitte der 6. Klasse, nach Übertrittsbericht und Übertrittsgespräch; die 5. Klasse zählt schon zur Beobachtungszeit.
- Übertrittsbericht
- Bericht der Klassenlehrperson über Deutsch, Französisch, Mathematik und die personalen Kompetenzen im ersten Semester der 6. Klasse. Die Eltern erhalten ihn ab Mitte Januar.
- Übertrittsprotokoll
- Das Formular mit der Zuweisung aus Sicht der Lehrpersonen, der Selbsteinschätzung des Kindes und der Sicht der Eltern. Damit melden Eltern ihr Kind auch zur Kontrollprüfung an, und damit wird der Entscheid eröffnet.
- Volksschule
- Die obligatorische Schule: Kindergarten, Primarstufe und Sekundarstufe I, insgesamt elf Jahre.
- Zyklus
- Einer von drei Abschnitten der Volksschule: Kindergarten bis 2. Klasse, 3. bis 6. Klasse, 7. bis 9. Klasse. Grundansprüche gelten für das Ende eines Zyklus.
Quelle
Grundlage dieser Seite ist der Lehrplan 21, Ausgabe Kanton Bern, Stand 1. August 2022, insbesondere die Kapitel Überblick, Grundlagen und die Allgemeinen Hinweise und Bestimmungen. Die Gesamtausgabe steht als PDF auf be.lehrplan.ch bereit; der gemeinsame Lehrplan aller Kantone auf lehrplan21.ch. Die Angaben zu Berichten, Noten und Übertritt stammen aus den Allgemeinen Hinweisen und Bestimmungen und aus der Elterninformation «Beurteilung in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I» der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern. Aktuelle Regeln und Formulare stehen auf der Seite Beurteilung und Übertritte der Bildungs- und Kulturdirektion; das Übertrittsverfahren und die Kontrollprüfung auf der Seite Übertritt Prim – Sek I / Kontrollprüfung, die Formulare auf der Seite Beurteilungsformulare. Der Text hier ist eine eigene Zusammenfassung und ersetzt den Lehrplan nicht.